ErwGr. 27

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Es liegt im gemeinsamen Interesse der Union und der Ukraine, die Bemühungen der Ukraine um eine Reform ihrer politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Systeme im Hinblick auf eine Mitgliedschaft in der Union voranzubringen. Die Zuerkennung des Status eines Bewerberlandes an die Ukraine ist eine geostrategische Investition der Union in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und ermöglicht es der Union, sich besser auf globale Herausforderungen einzustellen. Sie eröffnet ferner mehr Möglichkeiten für Wirtschaft und Handel zum beiderseitigen Nutzen der Union und der Ukraine und unterstützt gleichzeitig einen allmählichen Wandel des Landes. Die Aussicht auf die Mitgliedschaft in der Union übt eine starke transformative Wirkung aus und spornt zu positiven demokratischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen an.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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