ErwGr. 60

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten vor allem durch regelmäßige Konsultationen und einen häufigen Informationsaustausch in den verschiedenen Phasen des Hilfezyklus mit einschlägigen Interessenträgern auch auf lokaler und regionaler Ebene die Kohärenz, Kompatibilität, Komplementarität und Transparenz der Hilfe sicherstellen. Angesichts der Präsenz verschiedener internationaler Geber sollten auch die notwendigen Schritte unternommen werden, um eine bessere Koordinierung und Komplementarität mit anderen Gebern zu gewährleisten, unter anderem durch regelmäßige Konsultationen und strategische Kontakte. In diesem Zusammenhang sollte die bereits eingerichtete multilaterale Geberkoordinierungsplattform für die Ukraine als Forum für den Austausch genutzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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