ErwGr. 10

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, könnten außerhalb der Geschäftszeiten begrenzten Zugang zu Liquidität in Euro haben. Daher ist es verhältnismäßig, die Möglichkeit vorzusehen, dass diese Zahlungsdienstleister die vorherige Erlaubnis ihrer zuständigen Behörden beantragen, um Zahlungsdienste für die Versendung von Echtzeitüberweisungen von Konten, die auf die Landeswährung dieses Mitgliedstaats lauten, außerhalb der Geschäftszeiten nur bis zu einer bestimmten Obergrenze pro Transaktion zu erbringen. Die zuständigen Behörden sollten diese Erlaubnis auf der Grundlage ihrer Bewertung des Zugangs eines Zahlungsdienstleisters zu Liquidität in Euro erteilen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2024_886 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2024_886 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.