ErwGr. 11

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

Es gibt eine Vielzahl von Zahlungsauslösekanälen in den Mitgliedstaaten, über die Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag für eine Überweisung in Euro erteilen können, beispielsweise mittels Online-Banking, über eine mobile Anwendung, am Geldautomaten, an einem Selbstbedienungsterminal, in einer Zweigniederlassung oder telefonisch. Um sicherzustellen, dass alle Zahlungsdienstnutzer Zugang zu Echtzeitüberweisungen in Euro haben, sollten keine Unterschiede hinsichtlich der Zahlungsauslösekanäle bestehen, über die die Zahlungsdienstnutzer Zahlungsaufträge für Echtzeitüberweisungen bzw. andere Überweisungen erteilen können. Kann ein Zahlungsdienstnutzer darüber hinaus einem Zahlungsdienstleister mehrere Zahlungsaufträge für Überweisungen gebündelt übermitteln, so sollte es auch möglich sein, mehrere Echtzeitüberweisungen in Euro gebündelt zu übermitteln. Zahlungsdienstleister sollten in der Lage sein, alle von ihren Zahlungsdienstnutzern erteilten Überweisungsaufträge in Euro standardmäßig als Echtzeitüberweisung in Euro anzubieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

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