ErwGr. 12

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

Da einige Zahlungsauslösekanäle, z. B. Zweigniederlassungen für Privatkunden, nicht rund um die Uhr verfügbar sind, sollte als Zeitpunkt des Eingangs eines papiergestützten Zahlungsauftrags für eine Echtzeitüberweisung jener Zeitpunkt gelten, zu dem der papiergestützte Zahlungsauftrag in das interne System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers eingegeben wird, was erfolgen sollte, sobald diese Zahlungsauslösekanäle verfügbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

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