Art. 65 – Verantwortlichkeiten von Europol

REG_2024_982 · über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)

(1)Europol ist für die Verwaltung und die Regelung des Zugangs seiner ordnungsgemäß ermächtigten Mitarbeiter zum Router, zum EPRIS und zum EUCARIS im Einklang mit dieser Verordnung verantwortlich.
(2)Europol ist für die Verarbeitung der Abfragen von Europol-Daten durch den Router verantwortlich. Europol passt seine Informationssysteme entsprechend an.
(3)Europol ist für alle technischen Anpassungen der Europol-Infrastruktur verantwortlich, die für deren Anbindung an den Router und an das EUCARIS erforderlich sind.
(4)Unbeschadet der Abfragen durch Europol gemäß Artikel 49 hat Europol keinen Zugang zu den über das EPRIS verarbeiteten personenbezogenen Daten.
(5)Europol ist für die Entwicklung des EPRIS in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verantwortlich. Das EPRIS stellt die in den Artikeln 42 bis 46 festgelegten Funktionen bereit. Europol ist für die technische Verwaltung des EPRIS zuständig. Die technische Verwaltung des EPRIS umfasst alle Aufgaben und technischen Lösungen, die erforderlich sind, um den Betrieb der zentralen Infrastruktur des EPRIS aufrechtzuerhalten und den Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Verordnung 24 Stunden täglich, an sieben Tagen pro Woche ununterbrochene Dienste zu bieten. Dazu gehören die Wartungsarbeiten und technischen Entwicklungen, die erforderlich sind, damit die Funktionen des EPRIS gemäß den technischen Spezifikationen, insbesondere in Bezug auf die Reaktionszeit für Abfragen der nationalen Datenbanken, mit zufriedenstellender technischer Qualität genutzt werden können.
(6)Europol führt Schulungen über die technische Nutzung des EPRIS durch.
(7)Europol ist für Verfahren gemäß den Artikeln 48 und 49 verantwortlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 65 REG_2024_982 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 65 REG_2024_982 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.