Art. 71 – Änderungen der Verordnung (EU) 2019/818

REG_2024_982 · über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)

Die Verordnung (EU) 2019/818 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 6 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „d) eine sichere Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem ESP und dem durch die Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5) eingerichteten Router. (*5) Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung) (ABl. L, 2024/982, 5.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/982/oj).“ "
2.Artikel 39 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1) Es wird ein zentraler Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) eingerichtet, um die Ziele von Eurodac, des SIS und des ECRIS-TCN gemäß den geltenden Rechtsinstrumenten zu unterstützen und systemübergreifende statistische Daten und analytische Berichte für politische und operative Zwecke sowie für die Zwecke der Datenqualität bereitzustellen. Der CRRS unterstützt auch die Ziele der Verordnung (EU) 2024/982. (2) eu-LISA sorgt an ihren technischen Standorten für die Einrichtung, die Implementierung und das Hosting des CRRS, der logisch nach den EU-Informationssystemen getrennt die in Artikel 74 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/816 genannten Daten und Statistiken enthält. eu-LISA erhebt auch die Daten und Statistiken des in Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/982 genannten Routers. Der Zugang zum CRRS erfolgt in Form eines kontrollierten, gesicherten Zugangs und mittels spezifischer Nutzerprofile und wird den in Artikel 74 der Verordnung (EU) 2018/1862, Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/816 und Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/982 genannten Behörden ausschließlich zu Berichterstattungs- und Statistikzwecken gewährt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.04.2024

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