ErwGr. 13

REG_2024_996 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln

Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 16. September 2022 (8) zu dem Schluss, dass sowohl Genistein als auch Daidzein für die Verwendung in kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 0,007 % bzw. 0,02 % sicher sind. In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Genistein und Daidzein in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieser Stoffe bestimmte Werte überschreitet. Daher sollte die Verwendung von Genistein und Daidzein in kosmetischen Mitteln auf eine Höchstkonzentration von 0,007 % bzw. 0,02 % beschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.04.2024

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