ErwGr. 14

REG_2024_996 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln

Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 15. und 16. März 2022 (9) zu dem Schluss, dass Kojic Acid sicher ist, wenn sie als Hautaufhellungsmittel in kosmetischen Mitteln mit einer Höchstkonzentration von 1 % verwendet wird. In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Kojic Acid in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieses Stoffes bestimmte Werte überschreitet. Daher sollte Kojic Acid auf die Verwendung als Hautaufhellungsmittel in Gesichts- und Handprodukten mit einer Höchstkonzentration von 1 % beschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.04.2024

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