ErwGr. 17

REG_2024_996 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln

Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclocarban (11), die am 24.und 25. Oktober 2022 angenommen wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung von Triclocarban als Konservierungsstoff in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 0,2 % sowohl für Kinder (0,5-18 Jahre) als auch für Erwachsene sicher ist, jedoch weder in Mundspülungen für Erwachsene und Kinder noch in Zahnpasta für Kinder unter 6 Jahren. Der SCCS gelangte ferner zu dem Schluss, dass Triclocarban für andere Zwecke, als die Entwicklung von Mikroorganismen zu hemmen, bis zu einer Höchstkonzentration von 1,5 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln sowohl für Kinder (0,5-18 Jahre) als auch für Erwachsene sicher ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.04.2024

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