ErwGr. 4

REG_2025_11 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Die Gewährung der Staatsbürgerschaft durch Vanuatu im Rahmen seiner Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren wurde als Umgehung des Verfahrens der Union für Kurzaufenthaltsvisa und der damit verbundenen Bewertung der Sicherheits- und Migrationsrisiken sowie als erhöhtes Risiko für die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung der Mitgliedstaaten angesehen, weshalb der Rat am 3. März 2022 den Beschluss (EU) 2022/366 des Rates (4) angenommen hat, der die Anwendung des Abkommens nach Artikel 8 Absatz 4 des Abkommens teilweise ausgesetzt hat. Die Aussetzung der Anwendung des Abkommens war auf gewöhnliche Reisepässe beschränkt, die ab dem 25. Mai 2015 von Vanuatu ausgestellt wurden, das heißt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein deutlicher Anstieg der positiv beschiedenen Anträge im Rahmen der Staatsbürgerschaftsregelungen Vanuatus für Investoren zu verzeichnen war.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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