ErwGr. 5

REG_2025_11 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Am 27. April 2022 hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/693 (5) erlassen, die die Befreiung von der Visumspflicht für Staatsangehörige Vanuatus vom 4. Mai 2022 bis zum 3. Februar 2023 nach Artikel 8 Absatz 6 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1806 vorübergehend aussetzte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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