ErwGr. 16

REG_2025_2005 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten

Die Kommission sollte weitere Vereinfachungsmaßnahmen nichtlegislativer Natur zur Ergänzung dieser Änderungsverordnung in Erwägung ziehen, etwa die Verringerung der Häufigkeit der von den Durchführungspartnern einzureichenden Fortschrittsberichte, damit die Arbeitsbelastung für die Durchführungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger verringert wird, ohne dass wesentliche Elemente der Verordnung (EU) 2021/523 geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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