ErwGr. 17

REG_2025_2005 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten

Es ist wichtig, dass Verfahren für staatliche Beihilfen, die auf im Rahmen des Fonds „InvestEU“ unterstützte Vorhaben Anwendung finden, verhältnismäßig, planbar und optimiert sind. Soweit angezeigt, ist es wichtig, dass die Kommission weiterhin alle verfügbaren Mittel prüft, um die Bewertung staatlicher Beihilfen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission (11) sollte zudem die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Rahmen des Programms „InvestEU“ weiter präzisiert und vereinfacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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