ErwGr. 22

REG_2025_2005 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten

Um das Europäische Parlament und den Rat bei der Wahrnehmung ihrer institutionellen Rollen zu unterstützen, sollte die unabhängige Abschlussevaluierung des Programms „InvestEU“ eine vergleichende Bewertung der Leistung des Programms „InvestEU“ vor und nach dem Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung einschließlich ihrer Ausnahmen und regulatorischen Änderungen umfassen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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