ErwGr. 12

REG_2025_2083 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems

Um sicherzustellen, dass die Definition des Begriffs „Einführer“ alle einschlägigen Zollverfahren abdeckt, muss sie dahin gehend geändert werden, dass der Fall des vereinfachten Zollverfahrens einbezogen wird, bei dem nur eine Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission (5) vorgelegt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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