ErwGr. 27

REG_2025_2083 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems

Um zugelassenen CBAM-Anmeldern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Einhaltung der geänderten Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 vorzubereiten, sollten die Mitgliedstaaten im Jahr 2027 mit dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten für graue Emissionen von Waren beginnen, die im Jahr 2026 eingeführt wurden. Der Preis der 2027 erworbenen CBAM-Zertifikate, die den grauen Emissionen von im Jahr 2026 in die Union eingeführten Waren entsprechen, sollte die Preise der EU-EHS-Zertifikate des Jahres 2026 widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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