ErwGr. 10

REG_2025_2084 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich der Spezifikationen für Quillajaextrakt (E 999)

In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 6. Februar 2024 (5) empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber und Arsen im Lebensmittelzusatzstoff Quillajaextrakt (E 999) zu senken, Höchstgrenzen für Cadmium und Calciumoxalat, mikrobiologische Kriterien sowie einen Mindestgehalt an Saponinen, dem funktionellen Bestandteil, festzulegen, die CAS-Nummer in die Spezifikationen aufzunehmen und die Definition von Quillajaextrakt (E 999) zu ändern, um seine Zusammensetzung qualitativ besser zu beschreiben. Ferner empfahl die Behörde, die Höchstmengen für die Verwendung als Saponine zu berechnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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