ErwGr. 11

REG_2025_2084 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich der Spezifikationen für Quillajaextrakt (E 999)

Am 3. April 2023 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in festen und flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln der Lebensmittelkategorien 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ und 17.2 „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ gestellt. Anschließend machte die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Antrag den Mitgliedstaaten zugänglich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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