ErwGr. 15

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Die Innovationszyklen im Finanzsektor folgen in immer kürzeren Abständen aufeinander, werden offener und sind zunehmend von Zusammenarbeit geprägt. Daher sollte es den Behörden möglich sein, Informationen an Finanzinstitute, Forschende und andere Einrichtungen weiterzugeben, die gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen können, dass sie ein berechtigtes Interesse daran haben, diese Informationen zu Forschungs- und Innovationszwecken über den Zweck, zu dem die Informationen ursprünglich erhoben wurden, hinaus zu nutzen. Die Weitergabe solcher Informationen würde deren Nutzen erhöhen, da so mehr Informationen für die Forschung im Finanzsektor zur Verfügung stünden, und sie würde mehr Möglichkeiten zur Erprobung von Produkten und Geschäftsmodellen bieten. Dies würde auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Finanzmarktteilnehmern, einschließlich FinTech-Unternehmen, Start-up-Unternehmen und etablierten Finanzinstituten, ermöglichen. Die Weiterverwendung von Daten, die von Behörden geteilt werden, unterliegt dem allgemeinen Rahmen gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates (13). Aufgrund der Sensibilität der Daten, die die Behörden im Finanzsektor zu Aufsichtszwecken erheben, sollte bei deren Weiterverwendung der Schutz des öffentlichen Interesses und insbesondere der wirtschaftlichen Sicherheit der Union gewährleistet werden. Daher werden mit dieser Verordnung spezifische Bedingungen für die Weiterverwendung solcher Daten wie die Anonymisierung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten eingeführt, um die Identifizierung einzelner Finanzinstitute zu verhindern und vertrauliche Informationen zu schützen. Alle Verfahren und Schritte bei der Erhebung, Standardisierung, Anonymisierung, Speicherung und Weitergabe solcher Daten sollten den aktuellsten im Unionsrecht vorgeschriebenen Cybersicherheitsmaßnahmen unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 REG_2025_2088 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 REG_2025_2088 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.