ErwGr. 13

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Um die Arbeiten zur Integration der Berichterstattung zu unterstützen und unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten die Behörden, die für die Beaufsichtigung des Finanzsektors zuständig sind, unverzüglich eine ständige zentrale Anlaufstelle einrichten, an die Unternehmen doppelte, veraltete oder überflüssige Berichts- und Offenlegungspflichten melden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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