ErwGr. 12

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

In dieser Hinsicht haben die Kommission und die Behörden, die für die Beaufsichtigung des Finanzsystems zuständig sind, bei der Auslotung der Möglichkeit, integrierte Berichterstattungssysteme innerhalb bestimmter Sektoren zu schaffen, in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Solche innovativen Berichterstattungssysteme sind erforderlich, um die Vorteile eines verstärkten Datenaustauschs zwischen diesen Behörden nutzen zu können. Aufbauend auf diesen laufenden sektorbezogenen Arbeiten sollten diese Behörden einen Bericht erstellen, in dem Optionen zur Verbesserung der Erhebung von Aufsichtsdaten dargelegt werden, die Machbarkeit bewertet wird und auf der Grundlage dieser Bewertung ein Fahrplan für die Umsetzung des sektorübergreifenden integrierten Berichterstattungssystems vorgelegt wird. Das Ziel sollte darin bestehen, ein einheitliches integriertes Berichterstattungssystem einzurichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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