ErwGr. 9

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Die Behörden werden ermutigt, Vereinbarungen zu schließen, wenn dies für die Erleichterung des Informationsaustauschs untereinander erforderlich ist. In solchen Vereinbarungen sollten die technischen Einzelheiten festgelegt werden können, die für einen effizienten und nahtlosen Datenaustausch sowie für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen für die Zwecke der Erhebung und Verarbeitung ausgetauschter Daten erforderlich sind. Um soweit möglich ein einfaches und standardisiertes Format festzulegen, sollte die Kommission in der Lage sein, Leitlinien zu den wichtigsten Elementen solcher Vereinbarungen auszuarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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