Art. 8 – Einhaltung der Vorschriften durch Umweltmanagementsysteme

REG_2025_2365 · über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

(1)Wirtschaftsteilnehmer, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in das Register des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) aufgenommen wurden, sind von der Einhaltung der Verpflichtungen nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absätze 1, 2 und 3 der vorliegenden Verordnung ausgenommen, sofern der Umweltgutachter im Sinne von Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 überprüft hat, dass die in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen in das Umweltmanagementsystem des Wirtschaftsteilnehmers aufgenommen und umgesetzt wurden.
(2)Die Mitgliedstaaten können Wirtschaftsteilnehmer von der Einhaltung der Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absätze 1, 2 und 3 ausnehmen, wenn sie für jede Anlage ein Umweltmanagementsystem vorbereitet und umgesetzt haben, und vorausgesetzt, dass a) eine akkreditierte Zertifizierungsstelle eine Konformitätsbewertung durchgeführt hat, um — auch durch Vor-Ort-Kontrollen — zu überprüfen, ob das Umweltmanagementsystem und die Art und Weise seiner Umsetzung den in Anhang I festgelegten Anforderungen entsprechen; b) der Wirtschaftsteilnehmer die zuständigen Behörden über die Konformitätsbewertung des in Buchstabe a genannten Umweltmanagementsystems unterrichtet, einschließlich Informationen über den Wirtschaftsteilnehmer, die Anlage, deren Konformität überprüft wird, das Datum, an dem Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden, und den Zeitraum, für den die Konformitätsbewertung gültig ist; und c) die regelmäßigen Konformitätsbewertungen des Umweltmanagementsystems mindestens alle drei Jahre eine Bewertung seiner Umsetzung gemäß den in Anhang I festgelegten Anforderungen umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 REG_2025_2365 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 REG_2025_2365 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.