ErwGr. 32

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Aus Gründen der Transparenz und um die Überprüfung europäischer politischer Parteien sowie deren demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken, sollte der Zugang zu Finanzmitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass bestimmte Informationen bereitgestellt werden. Europäische politische Parteien sollten insbesondere sicherstellen, dass ihre Mitgliedsparteien das politische Programm auf deutlich sichtbare und benutzerfreundliche Weise veröffentlichen und das Logo der jeweiligen europäischen politischen Partei anzeigen. Das Logo sollte im oberen Bereich der Internetseite der Mitgliedspartei angebracht sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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