ErwGr. 31

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Für eine Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollten nur die europäischen politischen Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen in Betracht kommen, die als solche anerkannt sind und die den europäischen Rechtsstatus erhalten haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine europäische politische Partei werden zu können, nicht zu hoch sind und ohne Weiteres von organisierten, seriösen transnationalen Bündnissen politischer Parteien oder natürlicher Personen oder beiden erfüllt werden können; gleichzeitig gilt es, für die Verteilung der begrenzten Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union angemessene Kriterien festzulegen. Diese Kriterien sollten das europäische Engagement und die tatsächliche Unterstützung der Wähler einer europäischen politischen Partei oder ihrer Mitglieder objektiv abbilden. Am besten eignet sich hierzu das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament, an der europäische politische Parteien nach dieser Verordnung teilnehmen müssen, denn es gibt genauen Aufschluss darüber, welche Anerkennung eine europäische politische Partei bei den Wählern genießt. Die Kriterien sollten die Rolle des Europäischen Parlaments als direkte Vertretung der Unionsbürger gemäß Artikel 10 Absatz 2 EUV sowie das Ziel europäischer politischer Parteien, in vollem Umfang am demokratischen Leben der Europäischen Union mitzuwirken und Europas repräsentative Demokratie aktiv mitzugestalten, um die Sichtweisen, Meinungen und den politischen Willen der Bürger effektiv zum Ausdruck zu bringen, verdeutlichen. Eine Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollte daher europäischen politischen Parteien vorbehalten sein, die mit mindestens einem ihrer Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten sind, und europäischen politischen Stiftungen, die eine solche Finanzierung über eine mit mindestens einem ihrer Mitglieder im Europäischen Parlament vertretene europäische politische Partei beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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