ErwGr. 5

REG_2025_2454 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

Für 2026 empfiehlt der ICES Nullfänge für Hering in der westlichen Ostsee, Dorsch in der östlichen und westlichen Ostsee und Atlantischer Lachs (Salmo salar) in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 31(„Lachs im Hauptbecken“). Dorsch wird in allen Fischereien als Beifang gefangen, Hering in der westlichen Ostsee ist Beifang in der gezielten Fischerei auf Sprotte, und Lachs im Hauptbecken tritt in verschiedenen Fischereien als Beifang auf. Würden die TACs für diese Bestände auf dem vom ICES empfohlenen Niveau festgesetzt, würde die Pflicht zur Anlandung aller Fänge dieser Bestände, einschließlich der Beifänge aus diesen Beständen in gemischten Fischereien, daher zum Phänomen der limitierenden Arten (sogenannte „choke species“) führen. Bei einer limitierenden Art handelt es sich um eine Art, für die keine Quote zur Verfügung steht, was dazu führen kann, dass ein oder mehrere Fischereifahrzeuge den Fischfang einstellen, auch wenn sie noch über Quoten für andere Arten verfügen. Eine Choke-Situation würde insbesondere Plattfische und pelagische Arten befischende Schiffe betreffen, was zur Folge hätte, dass diese Schiffe 2026 möglicherweise zur Einstellung ihrer Fangtätigkeiten gezwungen und diese Fischereien vorzeitig gesperrt würden. Auf der Grundlage der Daten der Europäischen Marktbeobachtungsstelle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse wird der Erstverkaufswert der Fänge von Scholle (Pleuronectes platessa), Sprotte und Hering, die im Rahmen der TACs getätigt werden dürfen und die voraussichtlich in dem betreffenden Fanggebiet entnommen werden, auf 25 300 000 EUR, 55 700 000 EUR bzw. 43 400 000 EUR geschätzt. Viele Fischereien, insbesondere kleine Küstenfischereien auf Arten, die nicht im Rahmen einer TAC bewirtschaftet werden, müssten 2026 ebenfalls ihre Fangtätigkeiten einstellen. Um ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Fortsetzung der Fischerei angesichts der möglichen schweren sozioökonomischen Auswirkungen einer Einstellung und der Notwendigkeit, einen guten biologischen Zustand für diese Bestände zu erreichen, ist es unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, alle Bestände in einer gemischten Fischerei auf MSY-Niveau zu befischen, angebracht, lediglich TACs für unvermeidbare Beifänge von Hering in der westlichen Ostsee, Dorsch in der östlichen und westlichen Ostsee sowie Lachs im Hauptbecken vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.12.2025

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