Art. 26 – Konformitätsbewertungsverfahren

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

(1)Die Hersteller wenden die in den Absätzen 2 oder 3 angegebenen Konformitätsbewertungsverfahren an.
(2)Hat der Hersteller harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder gemeinsame Spezifikationen angewendet, die alle einschlägigen Sicherheitsanforderungen für das Spielzeug, die in der Sicherheitsbewertung nach Artikel 25 festgestellt wurden, abdecken, so wendet der Hersteller das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang IV Teil I an.
(3)In den folgenden Fällen lässt der Hersteller das Spielzeug einem EU-Baumusterprüfverfahren nach Anhang IV Teil II unterziehen und wendet das Verfahren der Konformität mit der Bauart nach Anhang IV Teil III an: a) wenn keine harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder keine gemeinsamen Spezifikationen existieren, die alle einschlägigen Sicherheitsanforderungen für das Spielzeug abdecken; b) wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen gemäß Buchstabe a existieren, der Hersteller sie aber nicht oder nur teilweise angewendet hat; c) wenn eine oder mehrere der unter Buchstabe a genannten harmonisierten Normen mit einem Vorbehalt veröffentlicht wurden und der Vorbehalt für das betreffende Spielzeug gilt; d) wenn der Hersteller der Ansicht ist, dass Art, Gestaltung, Konstruktion oder Zweckbestimmung des Spielzeugs eine Überprüfung durch Dritte erfordern.
(4)Die gemäß Anhang IV Teil II Nummer 6 ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigung ist bei Bedarf jederzeit zu überprüfen, insbesondere im Fall von Änderungen des Fertigungsverfahrens, der Rohstoffe oder der Bestandteile des Spielzeugs, jedenfalls aber alle fünf Jahre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 26 REG_2025_2509 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 26 REG_2025_2509 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.