Art. 24 – Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Spätestens bis 1. August 2029 leistet die Kommission in Rücksprache mit den zuständigen nationalen Behörden Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), indem sie ihnen Leitlinien, wie ein digitaler Produktpass für Spielzeuge nach der vorliegenden Verordnung wirksam eingerichtet und betrieben wird, zur Verfügung stellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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