ErwGr. 58

REG_2025_2518 · zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Der Zugang zu Dokumenten, die in der Verwaltungsakte auf der Grundlage des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten enthalten sind, wird gemäß dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten gewährt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Integrität des Entscheidungsprozesses geschützt wird, bis die zuständige Aufsichtsbehörde den endgültigen Beschluss erlässt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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