ErwGr. 35

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Bei Maßnahmen im Rahmen des Unterstützungsinstruments für die Ukraine sollte die Unterstützung der Union für die Stärkung der Industrie und Unterstützungstätigkeiten, an denen in der Ukraine niedergelassene Rechtsträger beteiligt sind, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken können, um der zunehmenden Komplexität und dem Umfeld für die Verteidigungsindustrie der Ukraine, einschließlich der Notwendigkeit zur Einhaltung der NATO-Standards und anderer einschlägiger Standards, sowie den erhöhten Risiken im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gerecht zu werden, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die industriellen Kapazitäten auf resiliente Weise wiederaufzubauen und zu modernisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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