ErwGr. 49

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Zum Zweck der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB und des Wiederaufbaus, der Erholung und der Modernisierung der ukrainischen DTIB sollten die Mitgliedstaaten, die assoziierten Länder und die Ukraine oder eine SEAP Pools für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich mit Verteidigungsgütern, die die Mitgliedstaaten, die assoziierten Länder und die Ukraine leicht erwerben oder nutzen könnten, einrichten, verwalten und aufrechterhalten können. Diese Pools aus Beständen an von der EDTIB oder der ukrainischen DTIB beschafften Verteidigungsgütern würden die Nachfrage anregen und die Vorhersehbarkeit für den Verteidigungssektor erhöhen. Sie würden positive Signale an die Industrie der Union und der Ukraine senden und Anreize für diese schaffen, Verteidigungsgüter herzustellen und in die Stärkung der industriellen Kapazitäten dieses Sektors zu investieren. Die Pools für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich würden ferner die Sicherheit der Versorgung mit Verteidigungsgütern für die Mitgliedstaaten erhöhen, indem die Verfügbarkeit der Güter verbessert wird und die Vorlaufzeiten für die Lieferung, einschließlich in Versorgungskrisen, verkürzt werden. Werden diese Pools im Rahmen einer SEAP eingerichtet, so sollten das Programm und das Unterstützungsinstrument für die Ukraine in der Lage sein, die gemeinsame Beschaffung zusätzlicher Mengen von Verteidigungsgütern durch von der SEAP durchgeführte gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und die Funktionsweise der SEAP zum Zwecke der Verwaltung und Aufrechterhaltung dieser Pools zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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