ErwGr. 51

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Aufbauend unter anderem auf den Erfahrungen mit der Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich, die im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds als Mischfinanzierungsmaßnahme aus dem Programm „InvestEU“ eingerichtet wurde, sollte sich die Kommission bemühen, als Teil des Programms eine spezielle Fazilität einzurichten, die als Fonds zur Beschleunigung der Transformation der Lieferketten im Verteidigungsbereich (Fund Accelerating Defence Supply Chains Transformation — FAST) bezeichnet wird. Der FAST sollte in indirekter Mittelverwaltung durchgeführt werden. Der FAST wird — als Mischfinanzierungsmaßnahme in Form von Fremd- oder Beteiligungsfinanzierungen — die Investitionen, die zur Aufstockung der Herstellungskapazitäten im Verteidigungsbereich auf dem Gebiet der Union von in der Union ansässigen KMU und kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (im Folgenden „kleine Midcap-Unternehmen“) erforderlich sind, mobilisieren, ihr Risiko mindern und sie beschleunigen. Da der Antrag auf Unterstützung in Form von Fremdkapital im Rahmen des FAST Informationen über die Infrastrukturen, Einrichtungen, Mittel oder Ressourcen enthalten kann, die von dem KMU oder dem kleinen Midcap-Unternehmen für die Industrialisierung oder Herstellung von Verteidigungsgütern genutzt werden, ist es angezeigt, für diese Unterstützung Vorschriften festzulegen, nach denen solche Infrastrukturen, Einrichtungen, Mittel und Ressourcen sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Landes befinden müssen, mit einigen gezielten Ausnahmen. Der FAST sollte in enger Zusammenarbeit mit seinen Durchführungspartnern als Mischfinanzierungsmaßnahme, auch im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) eingerichteten Programms „InvestEU“, eingerichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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