Art. 18c – Anwendbarkeit auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland

REG_2025_2645 · über die Erteilung von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006

Weder das Verfahren für die Erteilung einer unionsweiten Zwangslizenz gemäß Artikel 18a noch eine gemäß dem genannten Artikel erteilte unionsweite Zwangslizenz findet Anwendung auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland. Das Vereinigte Königreich gewährleistet in Bezug auf Nordirland, dass die Erzeugnisse, die im Rahmen einer solchen Lizenz hergestellt werden, gemäß Artikel 13 nicht in die Union oder nach Nordirland eingeführt werden, und ergreift im Einklang mit Artikel 14 die erforderlichen Maßnahmen zu diesem Zweck.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18c REG_2025_2645 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18c REG_2025_2645 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.