Rückmeldungen und Erfahrungen aus den zwei Jahren der Umsetzung der GAP-Strategiepläne im Rahmen des derzeitigen Rechtsrahmens der Union für die GAP deuten darauf hin, dass weitere begrenzte Anpassungen dieses Rechtsrahmens erforderlich sind, um die festgestellten Hindernisse und Komplexitäten zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass besondere Umstände, Verfahren und Bedarfe bestimmter Gruppen von Landwirten — wie etwa von ökologisch/biologisch wirtschaftenden Landwirten, Junglandwirten, Landwirtinnen, Landwirten in Bergregionen, Kleinerzeugern und Tierhaltern — im Rechtsrahmen der Union für die GAP noch nicht ausreichend berücksichtigt werden, sodass die Mitgliedstaaten die verschiedenen Instrumente nicht an die besonderen Umstände, Verfahren und Bedarfe dieser Landwirte anpassen können. Darüber hinaus werden bestimmte im Rahmen der GAP vorgesehene Möglichkeiten der Vereinfachung, wie Pauschalbeträge oder vereinfachte Kostenoptionen, aufgrund ihrer komplexen Umsetzung und Verwaltung nicht genutzt. Dies kann für die Landwirte dazu führen, dass sich Anforderungen überschneiden oder nicht klar definiert sind, ihnen der Zugang zu Unterstützung erschwert wird und die Möglichkeiten der Unternehmensentwicklung, beispielsweise für Junglandwirte und neue Landwirte, begrenzt werden. Teilweise sind die Vorschriften auch zu starr, was sich darauf auswirkt, wie die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne verwalten und ändern und ihren Berichterstattungspflichten nachkommen. Schließlich muss auch der durch Vor-Ort-Besuche und -Kontrollen entstehende Aufwand für Landwirte und Verwaltungsstellen weiter verringert werden, insbesondere durch die Einführung effizienterer Methoden für Qualitätsbewertungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und Kontrollen der Konditionalität. Die Überwindung dieser Hindernisse, Komplexitäten und der mangelnden Flexibilität würde dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten die GAP-Strategiepläne so nutzen, dass die Chancen zum Nutzen der Landwirte und anderer GAP-Begünstigter maximiert, Verwaltungsaufwand und Komplexitäten verringert und knappe Ressourcen besser genutzt werden. Zur Maximierung der Wirkung der Direktzahlungen, die im Rahmen des durch den Rechtsrahmen für die GAP geschaffenen Unterstützungssystems gewährt werden, insbesondere im Hinblick auf ein faires Einkommen und einen angemessenen Lebensstandard der Landwirte, sollten nationale Maßnahmen außerhalb der GAP derart gestaltet werden, dass sie keine Auswirkungen auf die Direktzahlungen haben.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025
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