ErwGr. 2

REG_2025_2650 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern

Die Kommission hat gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern ein Informationssystem für die Übermittlung von Sorgfaltserklärungen (im Folgenden „Informationssystem“) entwickelt. Die Interessenträger wurden in den Entwicklungsprozess einbezogen, um sicherzustellen, dass das Informationssystem effizient ist und den Bedürfnissen der Marktteilnehmer entspricht. Das Informationssystem wurde am 4. Dezember 2024 eingeführt und ermöglicht Marktteilnehmern, Händlern, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen handelt (im Folgenden „nicht-KMU-Händler“), und ihren Bevollmächtigten, Sorgfaltserklärungen zu übermitteln. Die jüngsten Prognosen über die Zahl der erwarteten über das Informationssystem abgewickelten Vorgänge und Interaktionen haben jedoch zu einer grundlegenden Neubewertung der Belastung des Systems geführt, die auf einen deutlich höheren Verkehr im Informationssystem als erwartet hindeutet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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