ErwGr. 3

REG_2025_2650 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern

Gleichzeitig deuten die Ergebnisse des 2024 veröffentlichten mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ darauf hin, dass die zunehmende Zahl und Komplexität der Vorschriften den Handlungsspielraum für Unternehmen in der Union einschränkt und sie daran hindert, wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch die Handelspartner haben Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Vorschriften geäußert. Vor diesem Hintergrund sollten bestimmte in der Verordnung (EU) 2023/1115 festgelegte Verfahren und Anforderungen vereinfacht und unnötiger Regelungsaufwand für Unternehmen unter Beibehaltung der Ziele der genannten Verordnung beseitigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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