Art. 85 – Zusätzliche Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Finanzierung durch die Union

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

(1)Öffentliche Auftraggeber, einschließlich Stellen für digitale Gesundheit und Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verweisen auf die anwendbaren technischen Spezifikationen, Standards und Profile gemäß den Artikeln 15, 23, 36, 73, 75 und 78 für die Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge und bei der Erstellung ihrer Ausschreibungsunterlagen oder Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie bei der Festlegung der Bedingungen für eine Unionsfinanzierung im Zusammenhang mit dieser Verordnung, einschließlich der grundlegenden Voraussetzungen für die Struktur- und Kohäsionsfonds.
(2)Bei den Kriterien für den Erhalt von Finanzmitteln aus der Union werden die in den Kapiteln II, III und IV dargelegten Anforderungen berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 85 REG_2025_327 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 85 REG_2025_327 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.