Art. 82 – Kapazitätsaufbau

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Die Kommission fördert den Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen, um die Kapazitäten in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der digitalen Gesundheitssysteme für die Primär- und Sekundärnutzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände der unterschiedlichen Kategorien der beteiligten Interessenträger aufzubauen. Als Unterstützung dieses Kapazitätsaufbaus legt die Kommission in enger Zusammenarbeit und im Benehmen mit den Mitgliedstaaten Indikatoren für die Selbstbewertung bei der Primär- und Sekundärnutzung fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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