ErwGr. 4

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Angesichts der Sensibilität personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten soll diese Verordnung sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene ausreichende Schutzmaßnahmen bieten, um ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit, Vertraulichkeit und ethischer Nutzung sicherzustellen. Solche Schutzmaßnahmen sind notwendig, um das Vertrauen in den sicheren Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten natürlicher Personen zur Primär- und Sekundärnutzung im Sinne dieser Verordnung zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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