ErwGr. 6

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Immer mehr in der Union lebende Menschen überqueren nationale Grenzen, um zu arbeiten, zu studieren, Verwandte zu besuchen oder aus anderen Gründen. Um den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sollten sie in einem elektronischen Format auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, das in der gesamten Union anerkannt und akzeptiert werden kann. Solche personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten könnten personenbezogene Daten über die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beinhalten, auch in Bezug auf die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, und aus denen Informationen über den Gesundheitszustand dieser natürlichen Person hervorgehen, personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Merkmalen einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über den körperlichen Zustand oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und sich insbesondere aus der Analyse einer Probe von biologischem Material der betreffenden natürlichen Person ergeben, sowie Datendeterminanten für die Gesundheit wie Verhalten, Umwelt- und physische Einflüsse, medizinische Versorgung, und soziale Faktoren oder erziehungs-/bildungsbezogene Faktoren umfassen. Elektronische Gesundheitsdaten schließen auch Daten ein, die ursprünglich für Zwecke der Forschung, der Statistik, der Bewertung von Gesundheitsbedrohungen, der Politikgestaltung oder der Regulierung erhoben wurden, und es sollte möglich sein, sie gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Die elektronischen Gesundheitsdaten bestehen aus allen Kategorien dieser Daten, unabhängig davon, ob diese Daten von der betroffenen Person oder anderen natürlichen oder juristischen Personen wie Angehörigen der Gesundheitsberufe bereitgestellt oder im Zusammenhang mit der Gesundheit oder dem Wohlbefinden einer natürlichen Person verarbeitet werden, und sollten auch gefolgerte und abgeleitete Daten, etwa zu Diagnosen, Tests und medizinischen Untersuchungen, sowie automatisch erfasste und aufgezeichnete Daten umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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