ErwGr. 89

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Die Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz sowohl von natürlichen Personen als auch von Angehörigen der Gesundheitsberufe ist von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen und Sicherheit sowie eine angemessene Nutzung von Gesundheitsdaten und somit eine erfolgreiche Umsetzung dieser Verordnung zu erreichen. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe stehen im Zusammenhang mit der Digitalisierung vor einem tiefgreifenden Wandel und werden im Rahmen der Umsetzung des EHDS weitere digitale Instrumente erhalten. Daher müssen die Angehörigen der Gesundheitsberufe ihre digitale Gesundheitskompetenz im Gesundheitsbereich und ihre digitalen Fähigkeiten weiterentwickeln und die Mitgliedstaaten sollten den Angehörigen der Gesundheitsberufe den Zugang zu Kursen zur digitalen Kompetenz gewähren, um sich auf die Arbeit mit EHR-Systemen. Solche Kurse sollten es Angehörigen der Gesundheitsberufe und IT-Betreibern ermöglichen, ausreichende Schulungen in der Arbeit mit neuen digitalen Infrastrukturen zu erhalten, um die Cybersicherheit und eine ethische Verwaltung von Gesundheitsdaten sicherzustellen. Die Schulungen sollten regelmäßig in Absprache und Zusammenarbeit mit den einschlägigen Sachverständigen entwickelt und überprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz ist von grundlegender Bedeutung, um natürliche Personen in die Lage zu versetzen, die tatsächliche Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu übernehmen und ihre Gesundheit und Pflege aktiv zu verwalten, und um zu verstehen, wie sich die Verwaltung dieser Daten sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärnutzung auswirkt. Unterschiedliche Bevölkerungsgruppen verfügen über ein unterschiedliches Maß an digitaler Kompetenz, wodurch die Fähigkeit natürlicher Personen, ihr Recht auf Kontrolle ihrer elektronischen Gesundheitsdaten auszuüben, beeinträchtigt werden kann. Die Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, sollten daher die digitale Gesundheitskompetenz im Bereich digitale Gesundheit und das öffentliche Bewusstsein fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Umsetzung dieser Verordnung zum Abbau von Ungleichheit beiträgt und Menschen mit mangelnden digitalen Fähigkeiten dabei nicht diskriminiert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte Menschen mit Behinderungen und schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich Migranten und älteren Menschen, gewidmet werden. Die Mitgliedstaaten sollten gezielte nationale Programme für digitale Kompetenz einrichten, einschließlich Programmen zur Maximierung der sozialen Inklusion und um sicherzustellen, dass alle natürlichen Personen ihre Rechte gemäß dieser Verordnung wirksam ausüben können. Die Mitgliedstaaten sollten natürlichen Personen auch patientenorientierte Leitlinien im Hinblick auf die Verwendung von EHR und die Primärnutzung ihrer personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten zur Verfügung stellen. Die Leitlinien sollten auf die digitalen Gesundheitskompetenz abgestimmt sein, wobei den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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