ErwGr. 88

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten beim Ausbau der Kapazitäten und der Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bereich der digitalen Gesundheitssysteme für die Primär- und Sekundärnutzung unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten beim Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützt werden. In diesem Zusammenhang gehören vergleichende Leistungsbewertungen (Benchmarking) und der Austausch bewährter Verfahren zu den einschlägigen Maßnahmen auf Unionsebene. Diese Tätigkeiten sollten die besonderen Umstände der verschiedenen Kategorien von Interessenträgern wie Vertreter der Zivilgesellschaft, Forschern, medizinischen Gesellschaften und KMU berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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