ErwGr. 22

REG_2025_351 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Bezug auf recycelten Kunststoff und andere Aspekte im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle und Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1616 müssen Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff den Kapiteln II und III sowie Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entsprechen. Die mit der vorliegenden Verordnung in Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 eingeführte Anforderung der hohen Reinheit gilt für Stoffe, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, dass die Anforderung der hohen Reinheit für Stoffe gilt, die im Eingangsmaterial enthalten sind und im Ausgangsmaterial des Dekontaminierungsverfahrens von Kunststoffabfällen verbleiben, da mit der Verordnung (EU) 2022/1616 sichergestellt wird, dass bei der Herstellung von Materialien aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, eine zufällige Kontamination aus dem Material so weit entfernt wird, dass die Anforderungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllt sind. In Bezug auf die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff sollte die Anforderung der hohen Reinheit daher nur für Stoffe gelten, die während des Recyclingverfahrens zugesetzt werden, sowie für Reaktionszwischenprodukte, Abbau- oder Reaktionsprodukte, die aus diesem Stoff resultieren. Daher sollte in der Verordnung präzisiert werden, welche Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 22 REG_2025_351 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 22 REG_2025_351 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.