Art. 5 – Grenzübergreifende Cyber-Hubs

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

(1)Haben sich mindestens drei Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zusammenarbeit ihrer nationalen Cyber-Hubs bei der Koordinierung ihrer Tätigkeiten zur Erkennung und Überwachung von Cyberbedrohungen sicherzustellen, können diese Mitgliedstaaten für die Zwecke der vorliegenden Verordnung ein Aufnahmekonsortium bilden.
(2)Ein Aufnahmekonsortium setzt sich aus mindestens drei beteiligten Mitgliedstaaten zusammen, die vereinbart haben, einen grenzübergreifenden Cyber-Hub gemäß Absatz 4 einzurichten und hierzu an der Beschaffung von Instrumenten, Infrastruktur oder Diensten sowie dessen Betrieb mitzuwirken.
(3)Wird ein Aufnahmekonsortium gemäß Artikel 9 Absatz 3 ausgewählt, schließen seine Mitglieder eine schriftliche Konsortialvereinbarung, in der a) die internen Regelungen für die Durchführung der Aufnahme- und Nutzungsvereinbarung gemäß Artikel 9 Absatz 3 festgelegt werden, b) das grenzübergreifende Cyber-Hubs des Aufnahmekonsortiums eingerichtet wird und c) die gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 erforderlichen spezifischen Klauseln enthalten sind.
(4)Ein grenzübergreifender Cyber-Hub ist eine länderübergreifende Plattform, die durch eine schriftliche Konsortialvereinbarung gemäß Absatz 3 eingerichtet wurde. In einem grenzübergreifenden Cyber-Hub arbeiten die nationalen Cyber-Hubs der Mitgliedstaaten des Aufnahmekonsortiums in einer koordinierten Netzstruktur zusammen. Er ist dazu bestimmt, die Überwachung, Erkennung und Analyse von Cyberbedrohungen zu verbessern, Sicherheitsvorfälle zu verhindern und die Gewinnung von Erkenntnissen in Bezug auf Cyberbedrohungen zu unterstützen, insbesondere durch den Austausch relevanter — und gegebenenfalls anonymisierter — Daten und Informationen sowie die gemeinsame Nutzung modernster Instrumente und die gemeinsame Entwicklung von Erkennungs-, Analyse-, Präventions- und Schutzfähigkeiten gegenüber Cyberangriffen in einem vertrauenswürdigen Umfeld.
(5)Ein grenzübergreifender Cyber-Hub wird zu rechtlichen Zwecken durch ein Mitglied des entsprechenden Aufnahmekonsortiums, das als Koordinierungsstelle fungiert, oder durch das Aufnahmekonsortium, falls es Rechtspersönlichkeit besitzt, vertreten. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorliegenden Verordnung und der Aufnahme- und Nutzungsvereinbarung durch den grenzübergreifenden Cyber-Hub wird in der in Absatz 3 genannten schriftlichen Konsortialvereinbarung verteilt.
(6)Ein Mitgliedstaat kann mit Zustimmung der Mitglieder des Aufnahmekonsortiums einem bestehenden Aufnahmekonsortium beitreten. Die in Absatz 3 genannte schriftliche Konsortialvereinbarung und die Aufnahme- und Nutzungsvereinbarung werden entsprechend geändert. Die Eigentumsrechte des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (ECCC) an den bereits gemeinsam mit diesem Aufnahmekonsortium beschafften Instrumenten, Infrastruktur oder Diensten bleiben davon unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2025_38 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2025_38 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.