ErwGr. 20

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Grenzübergreifende Cyber-Hubs und das CSIRTs-Netz sollten eng zusammenarbeiten, um Synergien sowie eine Komplementarität der Tätigkeiten sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollten sie Verfahrensmodalitäten für die Zusammenarbeit und die Weitergabe relevanter Informationen vereinbaren. Dies könnte die Weitergabe relevanter Informationen über Cyberbedrohungen und schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle und die Sicherstellung der Weitergabe von Erfahrungen mit in den grenzübergreifenden Cyber-Hubs verwendeten hochmodernen Instrumenten, insbesondere Technologien der künstlichen Intelligenz und der Datenanalyse, an das CSIRTs-Netz einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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