REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)
Die grenzübergreifenden Cyber-Hubs sollten als zentrale Stellen fungieren, die eine umfassende Zusammenführung einschlägiger Daten und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen und die Verbreitung von Informationen über Bedrohungen in einem großen und vielfältigen Spektrum von Interessenträgern ermöglicht, beispielsweise Soforteinsatzteams für IT-Sicherheitsvorfälle (CERTs), CSIRTs, ISACs und Betreiber kritischer Infrastruktur. Die Mitglieder eines Aufnahmekonsortiums sollten die zwischen den Teilnehmern des betreffenden grenzüberschreitenden Cyberzentrums weiterzugebenden relevanten Informationen in der Konsortialvereinbarung festlegen. Der Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern eines grenzübergreifenden Cyber-Hubs könnte beispielsweise Daten von Netzwerken und Sensoren, laufende Erkenntnisse über Bedrohungen, Kompromittierungsindikatoren und kontextualisierte Informationen über Sicherheitsvorfälle, Cyberbedrohungen, Beinahe-Vorfälle, Schwachstellen, Techniken und Verfahren, gegnerische Taktiken, bedrohungsspezifische Informationen, Cybersicherheitswarnungen und Empfehlungen für die Konfiguration von Cybersicherheitsinstrumenten zur Erkennung von Cyberangriffen umfassen. Darüber hinaus sollten die grenzübergreifenden Cyber-Hubs auch untereinander Kooperationsvereinbarungen schließen. In diesen Kooperationsvereinbarungen sollten insbesondere die Grundsätze für die Informationsweitergabe und Aspekte im Zusammenhang mit der Interoperabilität festgelegt werden. Die Klauseln zur Interoperabilität, insbesondere in Bezug auf Formate und Protokolle für die Informationsweitergabe, sollten sich an den von der durch die Verordnung (EU) 2019/881 eingerichteten Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) herausgegebenen Interoperabilitätsleitlinien orientieren und diese daher als Ausgangspunkt nutzen. Diese Leitlinien sollten zeitnah herausgegeben werden, damit sichergestellt wird, dass sie von den grenzübergreifenden Cyber-Hubs frühzeitig berücksichtigt werden können. Sie sollten internationalen Standards und bewährten Verfahren sowie der Funktionsweise aller bestehenden grenzübergreifenden Cyber-Hubs Rechnung tragen.
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