ErwGr. 90

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Bieten Wirtschaftsakteure den Kauf von Produkten durch Wiederbefüllung an, so sollten sie sicherstellen, dass ihre Wiederbefüllungsstationen bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollten die Wirtschaftsakteure, wenn die Verbraucher ihre eigenen Behältnisse verwenden, Informationen über die Bedingungen für die sichere Wiederbefüllung und Verwendung dieser Behälter bereitstellen. Um die Wiederbefüllung zu fördern, sollten die Wirtschaftsakteure keine kostenlosen Verpackungen oder Verpackungen, die nicht Teil des Pfand- und Rücknahmesystems an den Wiederbefüllungsstationen sind, bereitstellen. Die Wirtschaftsakteure sollten von der Haftung im Falle von Problemen mit der Lebensmittelsicherheit ausgenommen sein, die sich aus der Verwendung von Behältern ergeben könnten, die von Verbrauchern bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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