ErwGr. 87

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Wiederverwendbare Verpackungen müssen für ihre Nutzer sicher sein. Daher sollten Wirtschaftsakteure, die ihre Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten, sicherstellen, dass eine wiederverwendbare Verpackung vor ihrer erneuten Verwendung einem Rekonditionierungsverfahren unterzogen wird, für das Anforderungen festgelegt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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