ErwGr. 53

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die Kommission sollte auf Ersuchen des Europäischen Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens detaillierte Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans der Union im Rahmen der Fazilität bereitstellen, insbesondere über durchgeführte Prüfungen, einschließlich aufgedeckter Schwachstellen und ergriffener Abhilfemaßnahmen, und über im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsplattform genehmigte Projekte, einschließlich — sofern zutreffend — des Betrags der Kofinanzierung Moldaus sowie anderer Quellen von Beiträgen, darunter aus anderen Finanzierungsinstrumenten der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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